Letztwillige Verfügungen:
Sie brauchen eine Regelung für den Zeitpunkt Ihres Todes und wünschen sich eine tragfähige Lösung. Diese soll von vornherein Streitigkeiten unter den Erben vermeiden. Von Interesse ist vielleicht aber auch die für die Erben zu erwartende Erbschaftssteuer. Wie kann man sie vermeiden oder verringern, welche Freibeträge können von wem ausgeschöpft werden?
Oder Sie wollen Erträge z.B. Miete bis zu Ihrem Ableben, in Form einer Nießbrauchsregelung nutzen. Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihre Wünsche umzusetzen und eine ganz individuell auf Ihre Situation zugeschnittene Regelung zu erstellen.
Nach dem Erbfall:
Gerne helfe ich Ihnen dabei, Pflichtteilsansprüche geltend zu machen, bei der Entscheidung zu unterstützen, das Erbe auszuschlagen oder Ansprüche vor dem Nachlassgericht durchzusetzen.
Meine Leistungen umfassen: