1. Jan. 2023
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts, die regelmäßig vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und aktualisiert wird.
Sie hat sich als feste Größe im Unterhaltsrecht etabliert, besitzt aber keine Gesetzeskraft.
Um die tatsächlichen Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle ermitteln zu können, muss das Kindergeld vom Tabellenunterhalt abgezogen werden.
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf