Fahrtkostenpauschale 10.2.2: Erhöhung von € 0,36 auf € 0,42
Erwerbstätigenbonus15.2: Das Einkommen eines Ehegatten, das auf Erwerbstätigkeit beruht, wird bei einer quotalen Bedarfsberechnung vorab um einen Bonus von 1/10 bereinigt
Quotenunterhalt 15.3: Eheangemessener Bedarf kann derzeit bis zu einem Betrag von € 5.040,00 als Quotenunterhalt geltend gemacht werden, d.h. er muss nicht im Detail und mit entsprechenden Nachweisen belegt werden
Selbstbehalt 21.3.: Angemessener Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern € 1.750,00 gegenüber Eltern € 2.650,00
Selbstbehalt Großeltern 21.3.4: Großeltern gegenüber Enkeln und umgekehrt beträgt der Selbstbehalt mindestens € 2.650,00