OLG FfM 2025

Unterhaltsgrundsätze

Abänderungen

  • Fahrtkostenpauschale 10.2.2:
    Erhöhung von € 0,36 auf € 0,42
  • Erwerbstätigenbonus15.2:
    Das Einkommen eines Ehegatten, das auf Erwerbstätigkeit beruht, wird bei einer quotalen Bedarfsberechnung vorab um einen Bonus von 1/10 bereinigt
  • Quotenunterhalt 15.3:
    Eheangemessener Bedarf kann derzeit bis zu einem Betrag von € 5.040,00 als Quotenunterhalt geltend gemacht werden, d.h. er muss nicht im Detail und mit entsprechenden Nachweisen belegt werden
  • Selbstbehalt 21.3.:
    Angemessener Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern € 1.750,00
    gegenüber Eltern € 2.650,00
  • Selbstbehalt Großeltern 21.3.4:
    Großeltern gegenüber Enkeln und umgekehrt beträgt der Selbstbehalt mindestens € 2.650,00
  • http://www.hefam.de/DT/ffmAPap.html

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Rechtsanwalt und Notar
Michael Beck