Fahrtkostenpauschale 10.2.2: Erhöhung von € 0,36auf € 0,42
Erwerbstätigenbonus15.2: Das Einkommen eines Ehegatten, das auf Erwerbstätigkeit beruht, wird bei einer quotalen Bedarfsberechnung vorab um einen Bonus von 1/10 bereinigt
Quotenunterhalt 15.3: Eheangemessener Bedarf kann derzeit bis zu einem Betrag von € 4.950,00 als Quotenunterhalt geltend gemacht werden, d.h. er muss nicht im Detail und mit entsprechenden Nachweisen belegt werden
Selbstbehalt Großeltern 21.3.4: Gegenüber Enkeln und umgekehrt beträgt der Selbstbehalt mindestens € 2.000,00